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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,20089
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03.OVG (https://dejure.org/2003,20089)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2003 - 12 A 10096/03.OVG (https://dejure.org/2003,20089)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 12 A 10096/03.OVG (https://dejure.org/2003,20089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzielle Förderung nach dem Landespflegehilfengesetz (LPflHG) für einen ambulanten Pflegedienst; Vereinbarkeit von § 12 Abs. 2 LPflHG mit höherrangigem Recht; Gerichtliche Kontrolle der Bedarfsplanung im Förderverfahren am Maßstab der sog. Abwägungsfehlerlehre; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Schließlich ist es verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen ihnen in unverhältnismäßiger Art und Weise oder gar willkürlich vorgenommen worden ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [309]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Für diese gerichtliche Kontrolle können die Abwägungsgrundsätze herangezogen werden, die für die Nachprüfung von Planungsmaßnahmen entwickelt worden sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 und vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Für diese gerichtliche Kontrolle können die Abwägungsgrundsätze herangezogen werden, die für die Nachprüfung von Planungsmaßnahmen entwickelt worden sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 und vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Staatliche Vergünstigungen für Unternehmen, die eine oben genannte Dienstleistung wahrnehmen, bringen diesen keinen Vorteil und stellen deshalb auch - soweit sie nicht über das zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe erforderliche Maß hinausgehen - keine staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EGV dar (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2001 - Rs. C-53/00 -, NVwZ 2002, 193).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Die gegenteilige Auffassung der Sozialgerichte (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 2001 - B 3 P 9/2000 R - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 1999 - L 5 P 33/98 -) überzeugt nicht.
  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Die Klage, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - BVerwG 3 B 22.98 -, NVwZ-RR 1999, 316 = DVBl. 1999, 1045), ist als Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO statthaft.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - L 5 P 33/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 12 A 10096/03
    Die gegenteilige Auffassung der Sozialgerichte (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 2001 - B 3 P 9/2000 R - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 1999 - L 5 P 33/98 -) überzeugt nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11388/04

    Konkurrenz bei Pflegedienstträgern

    Auf die Berufung der Klägerin verpflichtete der erkennende Senat die Beklagte durch Urteil vom 24. Juni 2003 - 12 A 10096/03.OVG -, den Antrag der Klägerin auf Förderung ambulanter Hilfen erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

    Bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2003 - 12 A 10096/03.OVG - hat der Senat ausgeführt, dass die Ansicht der Klägerin, die sich auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Satz 2 LPflHG im Rahmen des § 12 Abs. 2 LPflHG stützt, nicht überzeugt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11459/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf finanzielle Förderung eines ambulanten

    Allerdings komme eine unmittelbare Förderung der Einrichtung der Klägerinnen nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 2003 - 12 A 10096/03.OVG - nicht in Betracht.

    Bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2003 - 12 A 10096/03.OVG - hat der Senat ausgeführt, dass die Ansicht, die sich auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Satz 2 LPflHG im Rahmen des § 12 Abs. 2 LPflHG stützt, nicht überzeugt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11305/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf finanzielle Förderung eines ambulanten

    Bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2003 - 12 A 10096/03.OVG - hat der Senat ausgeführt, dass die Ansicht, die sich auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Satz 2 LPflHG im Rahmen des § 12 Abs. 2 LPflHG stützt, nicht überzeugt.
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